FAQ zur Ahnenforschung in Tschechien

Wiederholt gestellte Fragen zum Thema Ahnenforschung in Tschechien:

 

Wie weit geht es bestenfalls zurück?

Das Führen von Kirchenbüchern begann nach der 3. Tagungsperiode des Konzils von Trient, also 1563. Von diesen ältesten Kirchenbüchern sind nur noch sehr wenige erhalten. Grund ist, daß im Verlauf des 30-jährigen Krieges viele dieser Dokumente vernichtet worden sind. Die bis heute erhaltenen Kirchenbücher beginnen meist um das Jahr 1650.

Gibt es noch andere Quellen als Kirchenbücher?

Ja, die gibt es. Ab dem Ende des 16. Jahrhunderts sind Mannschaftsbücher, Einwohnerlisten, Grundbücher, Katasterkarten, ab Ende des 19. Jahrhunderts Volkszählungslisten und aus der jüngeren Zeit auch die Standesamtsregister überliefert.

Wo sind diese Dokumente aufbewahrt?

Kirchenbücher und Standesamtsregister werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen von den Standesämtern an die staatlichen Gebietsarchive abgegeben und dort digitalisiert. Anschließend werden die Digitalisate für den Zugriff über das Internet aufbereitet. Die anderen Dokumente lagern meist in den Kreisarchiven.

Sind die Dokumente alle in tschechischer Sprache verfaßt?

Nein. Grundsätzlich wurden die verschiedenen Dokumente gemäß der im betreffenden Gebiet gesprochenen Sprache verfaßt. Also geschah dies in deutscher oder tschechischer Sprache, gebietsübergreifend aber auch in Latein. Es ist durchaus von Vorteil, genealogische Grundbegriffe in Tschechisch bzw. Latein zu kennen.

Sind die vielen vorhandenen Quellen kostenlos einsehbar?

Die in den staatlichen Gebietsarchiven vorgehaltenen Digitalisate sind über das Internet kostenfrei einsehbar. Auch die Einsichtnahme vor Ort ist kostenlos. Kosten werden erhoben für die Erstellung von Fotokopien in den Archiven und Standesämtern. Von Standesämtern ausgestellte Personenstandsurkunden sind ebenfalls kostenpflichtig.

Kann man selbst Dokumente von Standesämtern oder Archiven anfordern?

Kann man. Standesämter schreibt man am besten auf dem Postweg unter Beifügung einer Kopie des eigenen Personalausweises an. Wichtig: die Mitarbeiter kommunizieren ausschließlich in tschechischer Sprache! Sollte das gesuchte Ereignis (Geburt/Trauung/Tod) weniger als 100/75/30 Jahre zurückliegen, müssen Sie die direkte Verwandtschaft nachweisen. Bei Anfragen an Archive genügt eine E-Mail in deutscher Sprache. Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa eine Woche. Die Kosten liegen bei 100 CZK für eine offizielle Urkunde, 40 bis 50 CZK für eine Kopie aus einem Kirchenbuch oder Standesamtsregister. Erfolgt der Versand der Dokumente über die Botschaft, belaufen sich die Kosten auf etwa 12 EUR.

 


 

 

 

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